ibis Muenster City

FTI

Ausstattung:
Gerne heißt das Hotel die Gäste in den insgesamt 65 Zimmern willkommen. Dank WiFi in den öffentlichen Bereichen bleiben die Gäste mit der Außenwelt in Kontakt. Wer mit dem eigenen Fahrzeug anreist, kann es auf dem Parkplatz des Hauses abstellen.

Unterbringung:
In den Zimmern gibt es ein Badezimmer, über eine Klimaanlage lässt sich das Raumklima steuern. Die Zimmer verfügen über ein Doppelbett. Außerdem sind ein Safe und ein Schreibtisch verfügbar. Kleine Extras sorgen für einen tollen Aufenthalt, darunter ein Internetzugang, ein Telefon und WiFi. Im Badezimmer, ausgestattet mit einer Dusche, ist ein Haartrockner vorhanden. Die Unterbringung bietet Familienzimmer und Nichtraucherzimmer.

Sport/Unterhaltung:


Verpflegung:
Es kann Frühstück gewählt werden.

Kreditkarten:


Hinweis:
Sie erhalten jeweils die von Ihnen konkret gebuchte und bestätigte Leistung (hinsichtlich Verpflegungsleistung, Zimmerkategorie etc.). Soweit keine konkreten Zusagen zum Leistungsumfang gemacht wurden, erhalten Sie Übernachtung mit Frühstück (oder: ohne Verpflegung) in der Standard Zimmerkategorie.
Die optionale Nutzung hoteleigener Einrichtungen (z.B. Solarium, Dampfbad, Internet, Parkplatz etc.) ist nicht eingeschlossen und fast immer gebührenpflichtig und vor Ort zu bezahlen, soweit in der Beschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben.
In bestimmten Destinationen können vor Ort Zusatzkosten entstehen, z.B. durch City Tax, Kulturförderabgabe etc. Die Höhe des Betrags wird von der jeweiligen Stadt festgesetzt, bitte informieren Sie sich vor Abreise.

Eingeschränkte Mobilität:
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern die Produktbeschreibung hierzu keine abweichenden Angaben enthält.Gerne lassen wir Ihnen aber auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.

Wichtiger Hinweis::
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, zu Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.